Allgemeine Geschäftsbedingungen
Skischule • SKI-PERFORMANCE • Peter Fichtl
Nachfolgende Bedingungen sind integrierter Bestandteil des Skikurses:
- Die Kurspreise gelten laut Preisliste der aktuellen Saison. Alle Preise in € inkl. MWST.
- Treffpunkt u. Kurszeiten nach Absprache mit dem Skilehrer/der Skischule.
- Die Bezahlung der Kursgebühr erfolgt vor Kursbeginn.
- Liftgebühren und Leihausrüstungen sind NICHT im Kurspreis enthalten. Skitickets sind vor Kursbeginn beim
Bergbahnbetreiber zu kaufen. - Eine Garantie für ständig gleiche Skilehrer kann nicht gegeben werden.
- Eine Kostenrückerstattung der Kursgebühr Aufgrund schlechtem Wetter, vorzeitiger Abreise, Krankheit/Unfall,
Quarantäneanordnung, Elementarereignissen oder mangels Nutzungsmöglichkeit einzelner Betriebsanlagen wird
ausgeschlossen. - Der Skikurs ist nicht übertragbar.
- Vom Kursteilnehmer nicht genutzte Unterrichtsstunden verfallen.
- Die Teilnahme am Skiunterricht erfolgt auf eigene Gefahr und schließt jedwede Schadensersatzansprüche an die Skischule
SKI-PERFORMANCE aus. Ausgenommen hiervon sind Verletzungen von Leben, Körper, Gesundheit und bei grobem
Verschulden (BGB §309). - Eine Unfall-, Kranken- und Haftpflichtversicherung wird empfohlen.
- Der Gerichtsstand ist Garmisch-Partenkirchen.
- Die Skischule verweist auf die jeweils gültige Infektionsschutzverordnung für Bayern in Verbindung mit den Rahmenhygienekonzepten für Sport und Touristische Leistungen – abrufbar unter
https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/rechtsgrundlagen/
Die Covid-19 Schutz- und Hygienevorschriften sind zwingend einzuhalten. Bei Nichteinhaltung behält sich die Skischule vor,
den Teilnehmer vom Kurs auszuschließen. Eine Kostenrückerstattung erfolgt nicht.
Irrtum, Änderungen und Tippfehler vorbehalten.
Skiverleih • SKI-PERFORMANCE • Peter Fichtl
Nachfolgende Bedingungen sind integrierter Bestandteil des gegenständigen Leihvertrages:
- Der Mieter erhält das Mietobjekt in einwandfreiem Zustand. Er trägt die volle Verantwortung für das Leihobjekt.
- Beim Verleihvorgang wird automatisch der Risikobeitrag von 10% des Leihbetrages aufgerechnet. Damit übernimmt der
Vermieter das Bruch- und Diebstahlrisiko zu 100%. Möchte der Mieter hiervon keinen Gebrauch machen, erklärt er dies
ausdrücklich beim Bezahlvorgang dem Vermieter. - Im Falle von Diebstahl des Leihobjekts muss der Kunde bei der Polizei Anzeige erstatten und einen schriftlichen Nachweis
erbringen. - Im Falle von Verlust des Leihobjekts ohne Risikobeitrag durch Diebstahl oder Totalschaden wird dem Mieter der
Wiederbeschaffungswert des Leihobjektes in Rechnung gestellt. - Der Mieter haftet ohne Risikobeitrag für über die normale Abnutzung hinausgehenden Beschädigungen (z.B. Fehlen größerer
Belagsstücke, ausgerissene Kanten, Skibruch etc.) am Leihobjekt in Höhe der Reparaturkosten. - Wird das Leihmaterial nicht ordnungsgemäß zurückgebracht, so wird seitens des Vermieters nach Ablauf von 30 Tagen
automatisch Anzeige wegen Diebstahl gegen den Mieter erstattet. - Für die Montage, die Reparatur und die Einstellung einer Skibindung ist ein regulärer Mietvertrag erforderlich. Mit
Unterschrift des Mieters am Online-Checkín erklärt er sich mit der fachgerechten Bindungseinstellung laut Anweisungen des Herstellers einverstanden und akzeptieren das Reglement sowie die Leihbedingungen. - Bei Einstellungen von Telemark- und Tourenbindungen übernimmt der Verleiher keine Haftung. Die Einstellungen liegen in
eigener Verantwortung des Mieters. - Der Abschluss eines Mietvertrages ist nur mit einem gültigen Personalausweis, Reisepass oder einer Kreditkarte möglich.
- Das Leihmaterial muss für jeden ausgeliehenen Tag bis zur Rückgabe bezahlt werden.
- Eine Kostenrückerstattung der Leihgebühr Aufgrund schlechtem Wetter, vorzeitiger Abreise, Krankheit/Unfall,
Quarantäneanordnung, Elementarereignissen oder mangels Nutzungsmöglichkeit einzelner Betriebsanlagen wird
ausgeschlossen. - Mit seiner Unterschrift erkennt der Mieter die vertraglichen Vereinbarungen an und schließe jegliche Ansprüche an den
Verleiher, Veranstalter, Skilehrer und Hersteller aus. - Die Benutzung des Leihobjektes erfolgt auf eigene Gefahr und schließt jedwede Schadensersatzansprüche an den Verleiher
aus. Ausgenommen hiervon sind Verletzungen von Leben, Körper, Gesundheit und bei grobem Verschulden (BGB §309). - Der Vermieter verweist auf die jeweils gültige Infektionsschutzverordnung für Bayern in Verbindung mit den
Rahmenhygienekonzepten für Sport und Touristische Leistungen – abrufbar unter
https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/rechtsgrundlagen/
Die Covid-19 Schutz- und Hygienevorschriften sind zwingend einzuhalten. Bei Nichteinhaltung behält sich der Vermieter vor, von seinem Hausrecht Gebrauch zu machen. - Gerichtsstand ist Garmisch-Partenkirchen.
Alle Preise in € inkl. MWST.
Irrtum, Änderungen und Tippfehler vorbehalten.
Ihr Peter Fichtl, SKI-PERFORMANCE